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Hofwohnung entnommen: BFH stellt Steuerfreiheit infrage

Entnehmen Sie einem landwirtschaftlichen Betrieb eine Wohnung, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erfolgen. In einem aktuellen Fall streiten sich der BFH und das Finanzgericht, wann die Entnahme steuerfrei ist und wie der Entnahmewert zu berechnen ist (BFH-Urteil vom 7.5.2026, Az. VI R 19/23, veröffentlicht am 6.8.2026).

Markus Kahr

07.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Das Finanzamt ermittelt einen Entnahmegewinn von 118.000 €

Der Kläger hatte den landwirtschaftlichen Betrieb seiner Mutter übernommen. Zum Hof gehörten 2 Wohnhäuser. Eine der Wohnungen befand sich im Betriebsvermögen. Im Jahr 2015 wurde die Erdgeschosswohnung aus dem Betriebsvermögen entnommen. Das Finanzamt sah darin einen steuerpflichtigen Gewinn von rund 118.000 €. Das Finanzgericht München meinte dagegen, dass die Entnahme steuerfrei war. Gegen diese Auffassung legte das Finanzamt Revision ein.

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