Sie erhalten die Förderung beim Kauf oder Leasing eines neuen E-Pkw
Um in den Genuss der neuen Förderung zu gelangen, müssen Sie seit dem 1.1.2026 entweder ein Neufahrzeug der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb anschaffen. Gebrauchte E-Pkw, auch wenn es sich lediglich um eine Tageszulassung handelt, werden nicht gefördert. Ihren Förderantrag können Sie voraussichtlich ab Mai 2026 online stellen. Die Förderung ist dann rückwirkend zum 1.1.2026 möglich.