Beachten Sie Ihre weltweite Umsatzgrenze für eine Steuerpflicht in der Schweiz
Pflegen Sie Geschäftsbeziehungen in die Schweiz, müssen Sie immer prüfen, ob der Ort der Lieferung oder Leistung in der Schweiz (auch nach Schweizer Mehrwertsteuerrecht) liegt. Denn dann gilt grundsätzlich: Überschreiten Sie einen globalen Umsatz von 100.000 CHF (derzeit nach Umrechnungskurs ca. 106.444 €), müssen Sie sich als ausländischer Unternehmer in der Schweiz registrieren und die Schweizer Mehrwertsteuer anmelden und abführen. Die Steuerpflicht wird wohl einen Großteil der deutschen Unternehmen mit Leistungserbringung in der Schweiz treffen, da die Umsatzgrenze tatsächlich auf den weltweiten Umsatz bezogen und damit schnell überschritten ist. Nicht in den Betrag von 100.000 CHF einzurechnen sind solche Umsätze, die steuerbefreit nach Artikel 21 Abs. 2 Schweizer Mehrwertsteuergesetz sind. Hierbei handelt es sich u. a. um Umsätze im Bereich der Medizin, Erziehung, Kultur, Versicherung und Banken.