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Umsätze mit den Schweizer Nachbarn? Worauf Sie besonders achten sollten

Die Schweiz ist als unser direkter Nachbar für viele Unternehmen ein wichtiger Handelspartner. Doch anders als für Nachbarländer wie Österreich, Polen oder die Niederlande zählt die Schweiz als Nicht-EU-Land nicht zum europäischen Binnenmarkt. Das bedeutet: Vorschriften für innergemeinschaftliche Lieferungen, wie sie z. B. nach Österreich steuerfrei möglich sind, können Sie für Lieferungen in die Schweiz nicht anwenden. In der Schweiz gelten somit eigene mehrwertsteuerliche Regelungen: Was das für Sie bei der Leistungserbringung in der Schweiz bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.

Ann-Christin Hütte

16.06.2025 · 7 Min Lesezeit

Beachten Sie Ihre weltweite Umsatzgrenze für eine Steuerpflicht in der Schweiz

Pflegen Sie Geschäftsbeziehungen in die Schweiz, müssen Sie immer prüfen, ob der Ort der Lieferung oder Leistung in der Schweiz (auch nach Schweizer Mehrwertsteuerrecht) liegt. Denn dann gilt grundsätzlich: Überschreiten Sie einen globalen Umsatz von 100.000 CHF (derzeit nach Umrechnungskurs ca. 106.444 €), müssen Sie sich als ausländischer Unternehmer in der Schweiz registrieren und die Schweizer Mehrwertsteuer anmelden und abführen. Die Steuerpflicht wird wohl einen Großteil der deutschen Unternehmen mit Leistungserbringung in der Schweiz treffen, da die Umsatzgrenze tatsächlich auf den weltweiten Umsatz bezogen und damit schnell überschritten ist. Nicht in den Betrag von 100.000 CHF einzurechnen sind solche Umsätze, die steuerbefreit nach Artikel 21 Abs. 2 Schweizer Mehrwertsteuergesetz sind. Hierbei handelt es sich u. a. um Umsätze im Bereich der Medizin, Erziehung, Kultur, Versicherung und Banken.

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