Wann Ihr Unternehmen von der Offenlegungspflicht betroffen ist
Das HGB sieht strenge Offenlegungsvorschriften für alle Kapitalgesellschaften und auch für Personengesellschaften vor, bei denen keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (z. B. GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. OHG). Nicht zur Offenlegung sind Sie verpflichtet, wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (z. B. KG, OHG) betreiben.
Ihre Jahresabschlüsse reichen Sie in digitaler Form beim Unternehmensregister (www.publikations-plattform.de) ein. Ihre Daten stehen dann der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Kunden, Lieferanten, Banken und Konkurrenten erhalten damit Einblick in Ihre Zahlenwelt.