Der besondere Tipp

Steuerfalle Jobrad: Übernimmt Ihr Mitarbeiter das Jobrad, besteuern Sie den geldwerten Vorteil

Das Jobrad ist eines der beliebtesten Gehaltsbestandteile. Die Idee dahinter ist so einfach wie genial: Ihr Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Gehalt und darf im Gegenzug ein Fahrrad nutzen. Nach Ende der Leasinglaufzeit von 24–48 Monaten entscheidet sich Ihr Mitarbeiter, wie es mit dem Rad weitergehen soll. Übernimmt er es, denken Sie unbedingt an die Besteuerung des geldwerten Vorteils.

Markus Kahr

03.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Darum ist die 40-%-Restwertgrenze so wichtig

Der enorme Vorteil eines von Ihnen gestellten Jobrads liegt darin, dass Ihr Mitarbeiter ein nagelneues Fahrrad nutzen kann. Die Kosten mindern sein Bruttogehalt. Übernimmt Ihr Mitarbeiter das Fahrrad am Ende der Laufzeit zu weniger als 40 % des ursprünglichen Bruttolistenpreises, macht er ein Superschnäppchen. Zusätzlich entsteht ein geldwerter Vorteil, den Sie mit der nächsten Lohnabrechnung besteuern. Liegt der Übernahmepreis über den 40 %, besteuern Sie nichts.

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