Darum ist die 40-%-Restwertgrenze so wichtig
Der enorme Vorteil eines von Ihnen gestellten Jobrads liegt darin, dass Ihr Mitarbeiter ein nagelneues Fahrrad nutzen kann. Die Kosten mindern sein Bruttogehalt. Übernimmt Ihr Mitarbeiter das Fahrrad am Ende der Laufzeit zu weniger als 40 % des ursprünglichen Bruttolistenpreises, macht er ein Superschnäppchen. Zusätzlich entsteht ein geldwerter Vorteil, den Sie mit der nächsten Lohnabrechnung besteuern. Liegt der Übernahmepreis über den 40 %, besteuern Sie nichts.
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