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So rechnen Sie Auslands-Reisekosten mit Ihren Mitarbeitern im Jahr 2026 prüfungssicher ab

Immer dann, wenn Ihr Mitarbeiter in Ihrem Auftrag außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte tätig wird, führt er eine Dienstreise durch. Bereist er hier das Ausland, dürfen Sie Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung erstatten. Diese haben sich in verschiedenen Ländern seit dem 1.1.2026 geändert. Damit Sie mit den richtigen Beträgen rechnen, habe ich das BMF-Schreiben vom 5.12.2025 (Az. IV C 5 - S 2353/00094/007/012, DOK: COO.7005.100.3.13672232) aufbereitet. Neben den Pauschbeträgen dürfen Sie aber auch die tatsächlichen Übernachtungskosten steuerfrei erstatten.

Markus Kahr

26.01.2026 · 5 Min Lesezeit

Bei Auslandsdienstreisen dürfen Sie Pauschbeträge erstatten

Unternimmt Ihr Mitarbeiter in Ihrem Auftrag eine Dienstreise ins Ausland, dürfen Sie seine Aufwendungen pauschal erstatten. Hierzu gehört neben dem

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