Die Behandlung eines Handgelds, das an einen Profi-Sportler gezahlt wird, hängt von der Vertragssituation ab. Bei einem ablösepflichtigen Wechsel ist das Handgeld als Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts „Spielerlaubnis“ zu aktivieren. Bei einem ablösefreien Transfer liegen sofort abziehbare Betriebsausgaben vor. Gleiches gilt auch für Zahlungen an „normale“ Arbeitnehmer, die durch eine „signing fee“ zu einem Arbeitgeberwechsel verleitet werden. Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist allerdings dann zu bilden, wenn eine Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Kündigung vereinbart ist.
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BFH-Urteil: Das gilt für Handgeldzahlungen im Profisport und bei „normalen“ Arbeitsverträgen
Mit Urteil vom 3.3.2026 (Az. IX R 33/23) hat der BFH die Frage beleuchtet, wie Handgeldzahlungen im Profisport zu bewerten sind. Diese Details können Sie auch auf andere Arbeitsverhältnisse übertragen.