Diese Unternehmen und Branchen kommen in den Genuss des Industriestrompreises
Der Industriestrompreis soll die strom- und handelsintensiven Unternehmen aus 91 Sektoren bei den Stromkosten entlasten. Beihilfeberechtigt sind die Unternehmen für Produktionsstätten („Abnahmestellen“), die dem Anhang I Teilliste 1 der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (sog. KUEBLL-Liste; S. 84–86) zugeordnet werden. Der Zielpreis des Instruments liegt bei 5 ct/kWh und wird auf Grundlage des Großhandelsstrompreises bestimmt. Rund 9.500 Unternehmen werden von dem Industriestrompreis profitieren. Hierzu gehören: