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So buchen Sie Ihre Entnahmen aus Ihrem Betriebsvermögen richtig
Entnahmen sind von Ihnen sowohl als bilanzierender Unternehmer als auch als Einnahmenüberschussrechner zu erfassen. Während bei der Bilanzierung die Buchung unmittelbar in der Finanzbuchhaltung erfolgt, dient sie bei der EÜR vor allem der zutreffenden Ermittlung des Gewinns und der Umsatzsteuer. Die wichtigsten Buchungen zeigt das folgende Beispiel.
Jörg Wilde
09.08.2026
·
1 Min Lesezeit
Beispiel: Nehmen wir an, dass Sie Ihren Firmenwagen zum 30.9.2026 entnehmen wollen, um diesen zukünftig in Ihrem Privatvermögen zu nutzen. Sie stellen folgende maßgebliche Werte fest:
- Teilwert: 24.000 €
- Buchwert: 8.000 €
- Entnahmegewinn: 16.000 €
- Umsatzsteuer (19 %): 4.560 € (24.000 € × 19 %).
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