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Praxisfall: Wann Sie Ihren Firmenwagen steuerfrei entnehmen sollten, statt steuerpflichtig zu verkaufen

Wenn Sie einen Firmenwagen haben, und diesen veräußern wollen, empfehle ich Ihnen diese gerichtsfeste Steuergestaltung. Haben Sie bei der Anschaffung des Firmenwagens keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei der Veräußerung durch Ihr Unternehmen den Wagen umsatzsteuerpflichtig veräußern. Lesen Sie hier, wie Sie diese Umsatzsteuer vermeiden.

Jörg Wilde

09.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Ausgangsfall für Ihre Überlegungen

Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2021 für Ihr Unternehmen einen gebrauchten Pkw für 24.000 € erworben. Der Verkäufer war eine Privatperson. Aus diesem Grund enthält der Kaufpreis keine Umsatzsteuer und Sie konnten keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Im Jahr 2026 beträgt der Marktwert des Fahrzeugs noch 15.000 €. Sie möchte den Wagen verkaufen. Nun haben Sie 2 Möglichkeiten.

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