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Die 5 häufigsten Fehler bei Entnahmen und wie Sie teure Nachzahlungen vermeiden

Fehler Ihrerseits bei den Entnahmen sind vermeidbar, weil es regelmäßig keine komplizierten Rechtsfragen sind. Wenn Sie die häufigsten Stolperfallen kennen, können Sie Nachzahlungen und langwierige Auseinandersetzungen mit Ihrem Finanzamt umgehen. Deshalb zum Abschluss der Ausgabe hier noch ein paar Empfehlungen aus der Praxis der Betriebsprüfung.

Jörg Wilde

09.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Fehler 1: Der Buchwert wird statt des Teilwerts angesetzt

Der häufigste Fehler besteht darin, dass viele Unternehmer den Buchwert als Entnahmewert übernehmen. Das ist in aller Regel unzutreffend. Ihre Entnahmen sind grundsätzlich mit dem Teilwert anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Nur ausnahmsweise sieht das Gesetz eine Buchwertfortführung vor, etwa bei bestimmten Überführungen zwischen Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 5 EStG).

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