Die private Kfz-Nutzung ist gängiger Prüfungspunkt in einer Außenprüfung. Zu den gängigsten Fehlern zählen folgende 3 Punkte:
- Bei Anwendung der 1%-Methode: Sie setzen als Bemessungsgrundlage statt des Bruttolistenpreises abgerundet auf volle 100 € die Anschaffungskosten an. Bei dem BLP müssen Sie die Kosten für Sonderausstattungen mit einbeziehen. Insbesondere bei gebrauchten Fahrzeugen kommt es hier gern zum Ansatz des günstigeren Kaufpreises. Aber auch hier gilt als BMG der Bruttolistenpreis (BLP). Ihr Händler kann Ihnen den BLP auf Nachfrage mitteilen.
- Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode: Das Fahrtenbuch enthält Mängel und ist z. B. nicht zeitnah geführt oder die Angaben sind nicht schlüssig. Fehlen Angaben zum Fahrtziel (Person/Grund der Fahrt, Anschrift oder Vermerk einer privaten Fahrt, Datum/Uhrzeit, Gesamtkilometerstand nach jeder Fahrt) oder sind die Aufzeichnungen abänderbar oder nicht zeitnah eingetragen, kann der Prüfer die Aufzeichnungen verwerfen. Dann droht Ihnen die Versteuerung nach der pauschalen 1%-Methode. Diese ist meist kostspieliger. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie ein Fahrtenbuch – egal ob digital im Fahrzeug verbaut oder händisch gepflegt – immer mit besonderem Augenmerk auf die o. g. Punkte führen.
- Außerdem kommt es häufiger vor, dass eine Versteuerung der Privatnutzung komplett unterbleibt. In diesem Fall müssen Sie dem Finanzamt aber glaubwürdig darlegen können, dass Sie für Privatfahren ein anderes Fahrzeug haben, sodass Sie das Firmenfahrzeug nicht privat nutzen.