Weil die Endabrechnung im Streitfall ausblieb, durfte die Bewilligungsstelle den Förderantrag im Schlussbescheid endgültig ablehnen und den Vorschuss zurückfordern. Ein zusätzlicher Widerruf oder eine Rücknahme des vorläufigen Bewilligungsbescheids war nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich. Auch auf eine persönliche Erinnerung vor Ablauf der Frist bestand angesichts der eindeutigen Hinweise und der großen Zahl der Förderverfahren kein Anspruch.
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Neustarthilfe: Ohne Endabrechnung droht die vollständige Rückzahlung
Wer die Endabrechnung für die Corona-Neustarthilfe nicht frist- und formgerecht eingereicht hat, kann den gesamten Vorschuss verlieren. Das gilt auch dann, wenn nach den tatsächlichen Umsätzen zumindest ein Teil der Förderung hätte behalten werden dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Rückforderung der Neustarthilfe (Beschluss vom 3.9.2026, Az. 4 E 534/26).