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Auf diese Weise erstatten Sie den Ladestrom Ihrer Mitarbeiter steuerfrei
Immer mehr Arbeitnehmer laden ihren E-Dienstwagen zu Hause. Damit Ihnen die steuerfreie Erstattung der dabei entstehenden Stromkosten gelingt, hat das BMF die Nachweis- und Berechnungsregeln konkretisiert (Schreiben vom 21.7.2026, Az. V C 6 - S 2177/00016/042/056). Mit einer sauberen Dokumentation können Sie die privat verauslagten Ladekosten Ihrer Mitarbeiter weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei ersetzen.
Timm Haase
12.10.2026
·
1 Min Lesezeit
So weisen Mitarbeiter die Stromkosten nach
Lädt Ihr Mitarbeiter einen betrieblichen Elektro- oder Hybridwagen zu Hause, dürfen Sie ihm die entstandenen Stromkosten steuerfrei erstatten. Voraussetzung ist allerdings, dass die geladene Strommenge nachvollziehbar ermittelt wird. Hierfür genügt entweder ein separater Stromzähler oder die Auswertung einer geeigneten App des Fahrzeugs bzw. der Wallbox. Ein geeichter Stromzähler ist nicht erforderlich.
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