News

Auf diese Weise erstatten Sie den Ladestrom Ihrer Mitarbeiter steuerfrei

Immer mehr Arbeitnehmer laden ihren E-Dienstwagen zu Hause. Damit Ihnen die steuerfreie Erstattung der dabei entstehenden Stromkosten gelingt, hat das BMF die Nachweis- und Berechnungsregeln konkretisiert (Schreiben vom 21.7.2026, Az. V C 6 - S 2177/00016/042/056). Mit einer sauberen Dokumentation können Sie die privat verauslagten Ladekosten Ihrer Mitarbeiter weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei ersetzen.

Timm Haase

12.10.2026 · 1 Min Lesezeit

So weisen Mitarbeiter die Stromkosten nach

Lädt Ihr Mitarbeiter einen betrieblichen Elektro- oder Hybridwagen zu Hause, dürfen Sie ihm die entstandenen Stromkosten steuerfrei erstatten. Voraussetzung ist allerdings, dass die geladene Strommenge nachvollziehbar ermittelt wird. Hierfür genügt entweder ein separater Stromzähler oder die Auswertung einer geeigneten App des Fahrzeugs bzw. der Wallbox. Ein geeichter Stromzähler ist nicht erforderlich.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!