Frage: Als Inhaber eines Unternehmens hat man es im Moment nicht leicht. An allen Ecken und Enden fehlt es mir an Fachpersonal. Leider betrifft dies nun auch meine kaufmännische Abteilung. Von den 2 Kolleginnen, die bislang für die Fakturierung an unsere Kunden zuständig waren, hat eine Ende Juni 2026 das Unternehmen verlassen. Eine Nachbesetzung ist nicht in Sicht. Nun bleiben zahlreiche Rechnungen ungeschrieben, teilweise über Monate. Beschwert hat sich zum Glück noch niemand. Ich frage mich aber nun, ob es eine Frist gibt, bis zu der wir die Rechnungen spätestens erstellt haben müssen. Spätestens bis zur gesetzlichen Verjährung, oder nicht?
Antwort: Sie beschreiben hier ein sehr vielschichtiges Problem. Ganz abgesehen von der Frage bezüglich einer Frist zur Erstellung Ihrer Rechnungen, müssen Sie auch an die Liquidität Ihres Unternehmens denken. Denn ohne die Ausstellung von Rechnungen wird über kurz oder lang kein Geld mehr in Ihr Unternehmen kommen. Prüfen Sie daher bitte genau, ob Sie die Fristen, die ich Ihnen gleich nennen werde, tatsächlich ausschöpfen wollen.