Wann Scheinselbstständigkeit vorliegt
Scheinselbstständigkeit liegt immer dann vor, wenn ein freier Mitarbeiter nach Art und Inhalt seiner Tätigkeit als abhängig Beschäftigter zu werten ist. Nehmen Sie eine Einschätzung vor, schauen Sie auf die persönliche Unabhängigkeit, die Eingliederung in Ihre betrieblichen Abläufe und das persönliche unternehmerische Risiko des freien Mitarbeiters.