Tax-News

Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU-Änderungen sind in Kraft getreten

Die Europäische Union hat am 26.2.2026 die Richtlinie (EU) 2026/470 im Amtsblatt veröffentlicht. Diese betrifft die sogenannten Omnibus-Änderungen, die wiederum den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive) begrenzen und gleichzeitig die zentralen Fristen des europäischen „Lieferkettengesetzes“ (CSDDD – Corporate Sustainability Due Diligence Directive) verschieben.

Timm Haase

23.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Insgesamt bedeuten die vorgenommenen Änderungen eine deutliche Erleichterung, da erheblich weniger Unternehmen als zuvor beabsichtigt von einer Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sind.

Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mindestens 450 Mio. € Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr. Eine Kapitalmarktorientierung spielt keine Rolle mehr. Bemerkenswert: Erhebungen sprechen davon, dass lediglich noch weniger als 5 % der auf Basis der alten Regelungen betroffenen Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden.

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