Insgesamt bedeuten die vorgenommenen Änderungen eine deutliche Erleichterung, da erheblich weniger Unternehmen als zuvor beabsichtigt von einer Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sind.
Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mindestens 450 Mio. € Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr. Eine Kapitalmarktorientierung spielt keine Rolle mehr. Bemerkenswert: Erhebungen sprechen davon, dass lediglich noch weniger als 5 % der auf Basis der alten Regelungen betroffenen Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden.