Beschäftigen Sie Familienangehörige, sieht der Fiskus genauer hin
Ihnen steht es vollkommen frei, wen Sie als Mitarbeiter beschäftigen. Allerdings schaut der Fiskus bei Arbeitsverträgen mit Familienangehörigen immer etwas genauer hin. Er vermutet, dass der Arbeitsvertrag nur auf dem Papier existiert. Dies nehmen einige Prüfer vor allem dann an, wenn keine Arbeitsnachweise vorliegen. Doch hier hat der BFH mit seinem aktuellen Beschluss vom 18.11.2025 (Az. VIII B 97/24, veröffentlicht am 25.6.2026) anders entschieden: Fehlende Arbeitszeitnachweise allein reichen nicht automatisch aus, um ein Arbeitsverhältnis steuerlich abzulehnen. Der Fiskus muss immer das gesamte Arbeitsverhältnis prüfen. Gibt es weitere Beanstandungen, wird der Arbeitsvertrag nicht anerkannt. Mit dem 10-Punkte-Plan schaffen Sie die steuerliche Anerkennung im Handumdrehen.