Tax-News

Keine Prüfung der Rentenversicherung in Privathaushalten

Der Urteilsfall, den die Richter des Bayrischen Landessozialgerichts am 26.1.2026 (Az. L 7 BA 71/24) entschieden haben, betrifft einen Pflegebedürftigen. Die Söhne des Mannes hatten über eine Vermittlungsagentur zur Übernahme der häuslichen Pflege mit einer rumänischen Staatsangehörigen für diverse Zeitabschnitte verschiedene Vereinbarungen über Pflege- und Haushaltshilfstätigkeiten beim Vater abgeschlossen.

Markus Kahr

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Pflegekraft wohnte während ihrer Tätigkeit im Haushalt des Vaters und verpflegte sich dort mit. Sie erledigte vertragsgemäß alle anfallenden Haushaltstätigkeiten und einfache Pflegetätigkeiten.

Nach dem Tod des Vaters stellte das Hauptzollamt fest, dass die Pflegekraft nicht ordnungsgemäß angemeldet war und forderte von den Erben Beiträge zur Sozialversicherung i.H.v. 66.222,94 €. Diese wollten die Erben nicht zahlen und klagten.

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