So starten Sie in Ihre Nebentätigkeit
Ich erhalte in meiner Steuerberatungspraxis oft Anfragen zur Nebentätigkeit. Viele fragen: „Darf ich das überhaupt? Ist das steuerlich zulässig?” Aus Steuersicht: Ja, Sie dürfen mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausüben. Wichtig ist zu wissen, wie sich die zusätzlichen Einkünfte auf Ihre Steuer auswirken.
Damit Sie das einschätzen können, sollten Sie die Grundzüge der Einkommensteuer kennen: Ihre Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (s. unten auf dieser Seite) werden zusammengerechnet. Danach zieht das Finanzamt bestimmte Beträge ab (z. B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). Auf das zu versteuernde Einkommen wendet es einen progressiven Steuersatz an – der Steuersatz steigt also mit der Höhe des Einkommens auf bis zu 42 % (§§ 2 Abs. 1, Abs. 3; 32a EStG).
Eine Ausnahme gibt es vor allem bei den Kapitalerträgen: Zinsen und Dividenden werden in der Regel mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Sie können allerdings beantragen, dass das Finanzamt prüft, ob Ihr persönlicher Einkommensteuertarif günstiger ist (§§ 20, 32d Abs. 1, Abs. 6 EStG). Das Steuerformular sieht diesen Antrag bereits vor. Sie müssen das nur auswählen.