FRAGE: Ich habe mit einem Kunden B die Lieferung von Waren zu einem festen Termin vereinbart. Für den Fall einer verspäteten Lieferung haben wir vertraglich eine Vertragsstrafe von 2.000 € festgelegt. Außerdem sollte B bei verspäteter Lieferung von seiner Abnahmeverpflichtung befreit sein.
Die Lieferung erfolgte tatsächlich verspätet. Nach dem Vertrag wurde daher die Vertragsstrafe fällig. B hat die Ware jedoch trotz der Verspätung angenommen und bezahlt.