Leserfrage

Ist unsere Vertragsstrafe umsatzsteuerpflichtig?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Jörg Wilde

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Ich habe mit einem Kunden B die Lieferung von Waren zu einem festen Termin vereinbart. Für den Fall einer verspäteten Lieferung haben wir vertraglich eine Vertragsstrafe von 2.000 € festgelegt. Außerdem sollte B bei verspäteter Lieferung von seiner Abnahmeverpflichtung befreit sein.

Die Lieferung erfolgte tatsächlich verspätet. Nach dem Vertrag wurde daher die Vertragsstrafe fällig. B hat die Ware jedoch trotz der Verspätung angenommen und bezahlt.

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