Leserfrage

Ist das vorübergehende Verbringen unseres Baukrans nach Belgien umsatzsteuerpflichtig?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Jörg Wilde

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wir betreiben ein Bauunternehmen in Deutschland und haben die Aussicht auf einen Auftrag in Belgien. Hierzu müssen wir eigene Baumaschinen und einen Baukran nach Belgien verbringen. Sobald der Auftrag fertig ist, werden alle Maschinen wieder nach Deutschland verbracht. Müssen wir bezüglich der Baumaschinen umsatzsteuerlich etwas beachten? Ein Eigentümerwechsel findet nicht statt.

ANTWORT von Jörg Wilde:  Auch ohne Eigentümerwechsel kann das Verbringen eigener Maschinen ins EU-Ausland grundsätzlich ein innergemeinschaftliches Verbringen nach § 3 Abs. 1a UStG auslösen. Für Ihren Fall greift in der Regel die Ausnahme der nur vorübergehenden Verwendung zur Ausführung von Dienstleistungen. Wenn die Baumaschinen und der Kran ausschließlich für den Bauauftrag in Belgien eingesetzt und anschließend wieder nach Deutschland zurückgebracht werden, liegt kein innergemeinschaftliches Verbringen vor. Voraussetzung ist, dass kein dauerhafter Einsatz im Ausland erfolgt.

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