Frage: Ich bin Einzelunternehmerin und überlege, meinen Pkw aufgrund der hohen Dieselpreise demnächst zu verkaufen. Das Fahrzeug habe ich privat gekauft, nutze es aber von Anfang an zu rund 40 % für betriebliche Zwecke. Daher habe ich es meinem Betriebsvermögen zugeordnet. Eine entsprechende Erklärung habe ich schon vor Jahren meiner Steuererklärung beigefügt. Was kommt bei einem Verkauf auf mich zu?
Antwort: Kraftfahrzeuge, die Sie zu mehr als 50 % eigenbetrieblich nutzen, sind in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen. Nutzen Sie diese zu mehr als 90 % privat, gehören sie in vollem Umfang zu Ihrem notwendigen Privatvermögen. Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10 bis zu 50 % ist eine Zuordnung dieser Wirtschaftsgüter zum gewillkürten Betriebsvermögen möglich (R 4.2 Abs. 1 Satz 6 EStR). Da Sie sich für diese Zuordnung entschieden haben, gilt für Sie das BFH-Urteil vom 16.6.2020 (Az. VIII R 9/18).