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Grundsteuer: So können Sie beim Bundesmodell einen niedrigeren Wert durchsetzen

Die neue Regelung zur Grundsteuer soll gerechter sein und die tatsächlichen Werte abbilden. Dass dieses Ziel nicht immer erreicht wird, zeigt der BFH-Beschluss vom 27.5.2024, Az. II B 78/23 (AdV), veröffentlicht am 13.6.2024.

Markus Kahr

15.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Um diesen Fall ging es beim BFH

Der Fall des BFH betrifft die Eigentümerin eines Einfamilienhauses, Baujahr 1880 (!). Nach ihren Angaben seien seit dem Baujahr des Einfamilienhauses im Jahr 1880 keine wesentlichen Renovierungen vorgenommen worden. Der festgestellte Grundsteuerwert von 91.600 € sei daher gemessen am Wert des Hauses zu hoch. Die BFH-Richter haben in ihrem AdV-Beschluss entschieden, dass es möglich ist, von der Bewertung des Bundesmodells abzuweichen. Sind Sie in einer vergleichbaren Situation, beauftragen Sie einen amtlich bestellten Sachverständigen mit der Wertermittlung Ihrer Immobilie. Sie haben dann einen

Nachweis, dass der Wert Ihrer wirtschaftlichen Einheit dem festgestellten Grundsteuerwert nicht passt.

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