Leserfrage

Doppel der Ausgangsrechnung: Was gilt für die Aufbewahrung unserer Kassenzettel?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

28.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Seit einigen Jahren betreibe ich einen Imbiss in der Innenstadt von Köln. Von meinem Vorgänger habe ich den Tipp bekommen, immer alle mit der Kasse erstellten Belege doppelt auszudrucken. Ein Exemplar ist für den Kunden, das andere bewahre ich bei mir auf. Hintergrund sei die notwendige Aufbewahrung für das Finanzamt. Bei mir stapeln sich allerdings die vielen Kassenzettel, und bislang wollte kein Prüfer diese sehen. Muss ich tatsächlich alle Rechnungs-Doppel in Papierform aufbewahren?

Antwort: Klare Antwort: Nein, diese Archivierung Ihrer Rechnungen in Papierform muss nicht sein. Sie können getrost auf den zusätzlichen Ausdruck verzichten. Das spart nicht nur Geld, es schont auch noch die Umwelt.

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