Die Künstlersozialabgabe wird auf alle Entgelte (z. B. Gagen, Honorare, Tantiemen) fällig, die Sie an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlen. Dazu gehören alle Nebenkosten, etwa Telefon- und Materialkosten. Unberücksichtigt lassen Sie Auslagenersatz wie etwa Reisekosten.
Erteilen Sie Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten, um deren Werke oder Leistungen zur Erzielung von Einnahmen zu nutzen (z. B. auf Werbeveranstaltungen oder Ausstellungen), gelten aktuell die beiden folgenden Besonderheiten: