Tax-News

Künstlersozialkasse: Ab 2027 kommt dieser Abgabesatz auf Sie zu

Beauftragen Sie einen Grafikdesigner für Ihre Homepage oder einen Alleinunterhalter für Ihr Betriebsfest, wird die sogenannte Künstlersozialabgabe fällig. Über die Künstlersozialversicherung werden selbstständige Künstler sowie Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Der Abgabensatz soll nach einem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für 2027 bei 5,0 % liegen. Damit steigt er insgesamt nur leicht an (für 2026 liegt er bei 4,9 %).

Timm Haase

28.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Künstlersozialabgabe wird auf alle Entgelte (z. B. Gagen, Honorare, Tantiemen) fällig, die Sie an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlen. Dazu gehören alle Nebenkosten, etwa Telefon- und Materialkosten. Unberücksichtigt lassen Sie Auslagenersatz wie etwa Reisekosten.

Erteilen Sie Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten, um deren Werke oder Leistungen zur Erzielung von Einnahmen zu nutzen (z. B. auf Werbeveranstaltungen oder Ausstellungen), gelten aktuell die beiden folgenden Besonderheiten:

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