Die Änderungen sollen voraussichtlich ab 2028 gelten. Bis dahin müssen Sie die A1-Bescheinigung auch für kurzfristige Geschäftsreisen grundsätzlich vor Tätigkeitsbeginn beantragen.
Tax-News
Diese Änderungen sind bei der sogenannten A1-Bescheinigung geplant
Das EU-Parlament und der Rat haben sich auf eine Reform des europäischen Sozialversicherungskoordinierungsrechts verständigt. Künftig sollen kurze Auslandsaufenthalte von bis zu 3 Arbeitstagen innerhalb von 30 Tagen von der Pflicht zur Beantragung einer A1-Bescheinigung ausgenommen sein. Für Unternehmen des Baugewerbes ist diese Erleichterung jedoch nicht vorgesehen.