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Grunderwerbsteuer bei der Veräußerung von bebauten Grundstücken: Wann Solaranlagen den Kaufpreis erhöhen

Erwerben Sie ein bebautes Grundstück, müssen Sie zukünftig noch genauer auf die Kaufpreisaufteilung achten. Das geht aus einer Klarstellung des Niedersächsischen Finanzministeriums hervor. In dieser wird aufgezeigt, in welchen Fällen Solar- und Fotovoltaikanlagen bei der Ermittlung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen sind. Ich zeige Ihnen, worauf es ankommt.

Timm Haase

11.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Darum ist die technische Ausgestaltung im Einzelfall entscheidend

Mit Erlass vom 30.4.2026 (Az. S 4503-018) geht das Finanzministerium darauf ein, ob beim Erwerb eines Grundstücks der Kaufpreisanteil für Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung einzubeziehen ist – oder eben nicht. Dabei kommt der technischen Ausgestaltung der jeweiligen Anlagen eine entscheidende Bedeutung zu.

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