Tax-News

Geschäftsbesorgungsvertrag kann an Fremdvergleich scheitern

Das Finanzgericht Münster (Urteil vom 20.5.2026, Az. 10 K 1001/23 K,G,F) hat Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafterin aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag vollständig als verdeckte Gewinnausschüttungen eingestuft. Die Gesellschafterin erhielt neben einer festen Vergütung einen Anteil von 20 % des Jahresgewinns.

Timm Haase

11.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Das Problem: Nach Auffassung des Gerichts hätte ein unabhängiger Dritter eine derartige Vereinbarung nicht akzeptiert.

Die Richter beanstandeten insbesondere die unklare Leistungsbeschreibung, die gewinnabhängige Vergütungsregelung ohne Begrenzung sowie die langfristige Vertragsbindung ohne ordentliches Kündigungsrecht. Zudem fehlte die erforderliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

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