Tax-News

Fallpraxis Umsatzsteuer: Warum eine gebrochene Beförderung ins Drittland umsatzsteuerfrei ist

An dieser Stelle haben wir wieder einen Fall aus der täglichen Praxis der Betriebsprüfer. Heute geht es um einen Unternehmer, der eine Maschine an ein Unternehmen aus Norwegen liefert. Bereits in Hamburg wird die Verfügungsmacht verschafft. Wie immer können Sie sich selbst prüfen, ob Sie den Fall auch so gelöst hätten.

Jörg Wilde

29.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Sachverhalt: Lieferung in Hamburger Hafen

Unternehmer Holgerson aus Norwegen bestellt bei der Maschinen GmbH (Essen) eine Maschine. Die Maschinen wird von der Maschinen GmbH von Essen in den Hamburger Hafen (nicht Freihafen) transportiert. Dort nimmt der Unternehmer Holgerson die Maschine in Empfang und transportiert sie per Schiff nach Norwegen.

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