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Es liegt in Ihrer Hand: Wie Sie sich erfolgreich gegen das drohende Damoklesschwert einer fehlenden oder fehlerhaften Leistungsbeschreibung wehren
Das Damoklesschwert ist ein Sinnbild für eine stets präsente Gefahr. Eine solche existiert auch rund um Ihren Vorsteuerabzug. Ein beliebter Angriffspunkt bei Betriebsprüfungen sind die in Ihren Eingangsrechnungen verwendeten Leistungsbeschreibungen. Warum der Rechnungsaussteller bei deren Formulierung nicht frei entscheiden darf und wie Sie bei der Prüfung vorgehen müssen, habe ich für Sie zusammengefasst.
Timm Haase
26.06.2025
·
5 Min Lesezeit
Warum die Angabe der bezogenen Leistung so wichtig ist
Die Leistungsbeschreibung gehört zu den Rechnungspflichtangaben des Umsatzsteuergesetzes. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG verlangt in jeder Rechnung die Angabe der Menge und der Art (handelsübliche Bezeichnung genügt) der gelieferten Gegenstände oder des Umfangs und der Art der sonstigen Leistung.
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