Den steuerlichen Werbungskostenabzug erkannte das Gericht dennoch nicht an. Ausschlaggebend war, dass der Arbeitnehmer das Wohnmobil regelmäßig für die wöchentlichen Familienheimfahrten nutzte. Dadurch stand die Unterkunft nicht dauerhaft am Beschäftigungsort zur Verfügung. Nach Auffassung der Richter setzt eine doppelte Haushaltsführung jedoch voraus, dass die Zweitunterkunft auf Dauer dem Beschäftigungsort zugeordnet bleibt.
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Eine doppelte Haushaltsführung in einem Wohnmobil kann möglich sein
Ein Wohnmobil kann grundsätzlich als Unterkunft am Beschäftigungsort dienen und damit die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 17.9.2025 (Az. 4 K 221/25) bestätigt. Im entschiedenen Fall nutzte ein Arbeitnehmer ein umfassend ausgestattetes Wohnmobil während der Arbeitswoche als Unterkunft in der Nähe seines neuen Arbeitsplatzes.