Tax-News

Eine doppelte Haushaltsführung in einem Wohnmobil kann möglich sein

Ein Wohnmobil kann grundsätzlich als Unterkunft am Beschäftigungsort dienen und damit die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 17.9.2025 (Az. 4 K 221/25) bestätigt. Im entschiedenen Fall nutzte ein Arbeitnehmer ein umfassend ausgestattetes Wohnmobil während der Arbeitswoche als Unterkunft in der Nähe seines neuen Arbeitsplatzes.

Timm Haase

24.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Den steuerlichen Werbungskostenabzug erkannte das Gericht dennoch nicht an. Ausschlaggebend war, dass der Arbeitnehmer das Wohnmobil regelmäßig für die wöchentlichen Familienheimfahrten nutzte. Dadurch stand die Unterkunft nicht dauerhaft am Beschäftigungsort zur Verfügung. Nach Auffassung der Richter setzt eine doppelte Haushaltsführung jedoch voraus, dass die Zweitunterkunft auf Dauer dem Beschäftigungsort zugeordnet bleibt.

Mein Tipp

Begründet einer Ihrer Mitarbeiter eine doppelte Haushaltsführung und nutzt dafür sein Wohnmobil, sollten Sie auf eine steuerfreie Erstattung der Kosten verzichten. Das Urteil zeigt deutlich, dass die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Ihr Mitarbeiter sein Wohnmobil tatsächlich nicht bewegt.

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