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E-Pkw, Hybrid oder Verbrenner – so entscheiden Sie sich beim Firmenwagen für Ihre Mitarbeiter richtig​

E-Fahrzeuge stehen wie Blei bei den Händlern und verkaufen sich schlecht. Hunderttausende Leasingverträge laufen jährlich aus und Sie müssen sich darüber Gedanken machen, ob Sie sich einen E-Pkw, einen Hybrid oder doch einen Verbrenner anschaffen. Welche steuerlichen Konsequenzen sich bei den unterschiedlichen Antriebsarten für Ihre Mitarbeiter ergeben, habe ich für Sie hier aufbereitet.

Markus Kahr

09.09.2024 · 6 Min Lesezeit

Statussymbol für Ihre Mitarbeiter

Das Thema Firmenwagen schlägt immer hohe Wellen. Denn mit dem Firmenwagen verbinden Millionen von Bundesbürgern noch immer Status und Ansehen. Während es vor 10 Jahren in den meisten Fällen auf die reine Leistung des Pkw ankam, hat sich dies jetzt geändert. Das Image des Fahrzeugs löst den Hubraum und die Leistung früherer Fahrzeuge ab. So ist z. B. meine 14-jährige Tochter ein großer Tesla-Fan, obwohl niemand im Freundes- und Bekanntenkreis ein solches Fahrzeug fährt. Auf Dauer führt wohl kein Weg an einem E-Fahrzeug vorbei.

So besteuern Sie den Firmenwagen

Neben dem reinen Image des Fahrzeugs geht es aber auch um die Besteuerung. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern ein Fahrzeug auch für private Fahrten zur Verfügung, so besteuern Sie den hierdurch entstehenden steuerlichen Vorteil.

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