E 39 Einlagen ins Betriebsvermögen

Unternehmensgründer aufgepasst: Wie Sie Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Viele Unternehmer beginnen ihr Unternehmen ganz klein – oft auch im Nebenerwerb. Verständlich, dass man da nicht viel Geld für Büroeinrichtung u. […]

Maik Czwalinna

04.09.2026 · 15 Min Lesezeit

Unternehmensgründer aufgepasst: Wie Sie Steuern sparen, ohne Geld auszugeben

Viele Unternehmer beginnen ihr Unternehmen ganz klein – oft auch im Nebenerwerb. Verständlich, dass man da nicht viel Geld für Büroeinrichtung u. Ä. ausgeben möchte, wenn es sich vermeiden lässt. Ist das bei Ihnen auch so? Überlegen Sie, dazu die möglicherweise in Ihrem privaten Arbeitszimmer vorhandene, noch brauchbare Büroausstattung zu nehmen, mit der Sie problemlos die ersten Jahre klarkommen können, ohne in neue Möbel investieren zu müssen?

Eine gute Idee ist es dann, diese Büroausstattung in Ihren Betrieb einzulegen. Sobald Sie das getan haben, verdienen die Gegenstände Geld für Sie. Sie helfen Ihnen nämlich, Steuern zu sparen, indem Sie steuermindernde Abschreibungen darauf vornehmen können und sogar müssen.

Angenommen, Sie haben im Januar 2026 mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit begonnen. Wirtschaftsgüter, die Sie bisher privat verwendet haben, werden nun zu Betriebsvermögen, indem Sie sie in Ihr Anlagevermögen aufnehmen. Beispielsweise handelt es sich um diese Gegenstände, für die Sie die aktuellen Zeitwerte im Internet recherchiert haben:

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