Tax-News

Deutsche Bundesbank: Seit dem 1.7.2024 gilt ein neuer Basiszins

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins (§ 247 Abs. 1 BGB) erstmals seit 2 Jahren wieder gesenkt. Der Basiszins liegt seit dem 1.7.2024 bei 3,37 % und wurde damit im Vergleich zum Jahresbeginn 2024 um 0,25 Prozentpunkte reduziert. Ausschlaggebend ist die Entwicklung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des Halbjahres.

Timm Haase

05.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Den Basiszins nutzen Sie in der Regel zur Berechnung von gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Ist Ihr Kunde ein privater Verbraucher, berechnen Sie ihm 5

Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Bei Nicht-Verbrauchern, also insbesondere bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbstständigen, berechnen Sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

Der Basiszinssatz der Bundesbank hat allerdings nicht nur Auswirkungen auf Ihre Verzugszinsberechnung. Viele Verträge, etwa bei Gesellschafterdarlehen oder -verrechnungskonten, beziehen sich auf den Basiszins.

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