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Der Umsatzsteuersatz für Kunstwerke reduziert sich ab 1.1.2025 auf 7 %

Um stolze 12 Prozentpunkte wird der Umsatzsteuersatz für Kunstwerke gesenkt. Aber nicht nur Künstler, sondern auch Kunsthändler oder Galerien kommen in den Genuss der Steuersenkung. Seit dem 1.1.2025 wenden Sie für Erlöse in diesem Bereich den ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % und nicht mehr der Regelsteuersatz von 19 % an.

Markus Kahr

08.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Steuerermäßigung wenden Sie auf alle Umsätze ab 1.1.2025 an

Für alle Umsätze, die Sie ab dem Jahreswechsel erzielen, wenden Sie den ermäßigten Steuersatz an. Für die Umsätze bis zum 31.12.2024 gilt dann noch der Regelsteuersatz von 19 %. Sofern Sie Ihre Kunstwerke an Unternehmen veräußern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, hat die Senkung des Umsatzsteuersatzes weder Vor- noch Nachteile. Ganz anders sieht das bei Ihren Privatkunden aus.

Beispiel 1: Zu Weihnachten beschenkt sich Franz Berger selbst. Er hat für sein Wohnzimmer ein Bild bei Ihnen gefunden. Er holt es am 23.12.2024 bei Ihnen ab und zahlt hierfür 6.000 €. Sie rechnen wie folgt:

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