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Das Jobticket bleibt: Wie Sie 2025 steuerlich alles richtig machen

Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Arbeitslohn die Aufwendungen für den Weg zum Arbeitsplatz und Heimweg zu übernehmen. Das Jobticket bietet sich hier geradezu an. Leider wird der Preis des Tickets im Januar 2025 von 49 € auf 58 € angehoben, sodass die 50 € Sachbezugsfreigrenze nicht greift.

Jörg Wilde

29.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Wie Sie ein Jobticket für Ihre Arbeitnehmer fördern können

Sie haben als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihren Angestellten ein Jobticket zu überlassen. Um dies zu fördern, wurde die Möglichkeit einer steuerfreien Gewährung von Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr eingeführt (§ 3 Nr. 15 EStG). Die Steuerbegünstigungen gelten auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.

Der geldwerte Vorteil aus der Gestellung der Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr bleibt nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei. Eine Besonderheit bei der Ausgabe von sogenannten Jobtickets ist, dass nicht nur die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern auch der Anteil der Privatnutzung vollumfänglich steuerfrei ist.

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