Tax-News

Das deutsch-russische Doppelbesteuerungsabkommen wird ausgesetzt

Deutschland setzt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Russland zum 1.1.2027 aus. Darüber hat das Bundesfinanzministerium mit Mitteilung vom 9.7.2026 informiert. Das BMF hat die russische Regierung über diesen Schritt bereits Ende Juni 2026 offiziell informiert.

Timm Haase

11.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Mit der sogenannten Suspendierung verlieren die bisherigen Vereinbarungen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Einkommen und Vermögen ihre Wirkung. Ab 2027 erfolgt die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte damit ausschließlich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften Deutschlands und Russlands.

! Achtung

Für Unternehmen und Privatpersonen mit Einkünften oder Vermögenswerten in beiden Staaten kann dies zu einer höheren steuerlichen Belastung führen, da die bislang vorgesehenen Entlastungsmechanismen des Abkommens wegfallen. Sind Sie davon betroffen, rate ich Ihnen, sich in diesen komplizierten Angelegenheiten steuerlich beraten zu lassen. Wie lange die Aussetzung dauern wird, ist aktuell noch nicht absehbar.

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