Mit der sogenannten Suspendierung verlieren die bisherigen Vereinbarungen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Einkommen und Vermögen ihre Wirkung. Ab 2027 erfolgt die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte damit ausschließlich nach den jeweiligen nationalen Vorschriften Deutschlands und Russlands.
Tax-News
Das deutsch-russische Doppelbesteuerungsabkommen wird ausgesetzt
Deutschland setzt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Russland zum 1.1.2027 aus. Darüber hat das Bundesfinanzministerium mit Mitteilung vom 9.7.2026 informiert. Das BMF hat die russische Regierung über diesen Schritt bereits Ende Juni 2026 offiziell informiert.