Tax-News

Corona-Überbrückungshilfen: Schlussbescheide sind auch ohne Unterschrift gültig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.12.2025 (Az. 35 K 166/25) entschieden, dass für die wirksame Zustellung eines Schlussabrechnungsbescheids im Zusammenhang mit den Corona-Überbrückungshilfen keine handschriftlich unterschriebene Urschrift erforderlich ist. Eine maschinelle Namenswiedergabe der verantwortlichen Bediensteten ist vollkommen ausreichend.

Timm Haase

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Hintergrund: Wird ein Bescheid nicht über das Förderportal abgerufen, erfolgt die Zustellung per Postzustellungsurkunde, wobei die Bescheide keine Unterschrift tragen.

Im konkreten Fall hatte ein Selbstständiger Neustarthilfe erhalten, die später von der Bewilligungsstelle vollständig zurückgefordert wurde. Der Kläger argumentierte, die Zustellung sei unwirksam gewesen, da ihm keine unterschriebene Urschrift übersandt worden sei. Deshalb habe die Klagefrist nicht zu laufen begonnen. Das Gericht folgte dieser Argumentation allerdings nicht und wies die verspätet erhobene Klage als unzulässig ab.

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