Tax-News

BMF führt wichtige Änderungen für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung ein

Mit Schreiben vom 10.12.2024 (Az. IV D 1 – S 0062/24/10003 :001) nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Anpassungen an der Abgabenordnung (AO) in Bezug auf die Kommunikation mit der Finanzverwaltung vor. Hintergrund ist das kürzlich in Kraft getretene Postrechtsmodernisierungsgesetz mit der Verlängerungen der Zustellfiktion von 3 auf 4 Tage.

Timm Haase

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Eine weitere Änderung betrifft eine Zugangsbeschränkung für Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden. Dazu wird die bisherige Regelung des § 87a AO verschärft. Bislang war die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach nicht zulässig, wenn für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht.

Aus diesem „nicht zulässig“ macht das BMF nun durch die Formulierung „dürfen nicht mehr genutzt werden“ ein ausdrückliches Verbot.

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