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Betriebliche Altersversorgung: Hat Ihr Mitarbeiter ein Auszahlungswahlrecht, greift der individuelle Steuersatz
Die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter ist ein immer wichtigerer Baustein der privaten Altersversorgung. Der BFH musste jetzt entscheiden, ob die Auszahlung begünstigt oder mit dem individuellen Steuersatz Ihres Mitarbeiters zu versteuern ist (BFH-Urteil vom 30.10.2025, Az. X R 23/23, veröffentlicht am 5.2.2026).
Markus Kahr
09.03.2026
·
1 Min Lesezeit
Direktversicherung mit Kapitalwahlrecht
Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Mitarbeiter eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Der Mitarbeiter hatte einen Anspruch auf eine lebenslange monatliche Rente oder Auszahlung in Form einer einmaligen Kapitalleistung. Er entschied sich für die Einmalauszahlung in Höhe von 44.529 €.
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