FRAGE Leider habe ich mich mit meinem Steuerberater „verkracht“. Das führte soweit, dass ich die ihm erteilte Empfangsvollmacht für Steuerbescheide bei meinem Finanzamt widerrufen habe. In dieser Zeit muss allerdings mein Einkommensteuerbescheid 2022 ergangen sein, ich habe nämlich eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ich nehme an, mein alter Berater hat den Bescheid bekommen. Ist dieser wirksam geworden? Schließlich habe ich doch die Empfangsvollmacht widerrufen.
Antwort: Die klassische Antwort lautet hier: Es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, wie Ihr Steuerbescheid, als am 3. Tag nach Aufgabe als bekanntgegeben. Wird gegen diesen Bescheid nicht innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch eingelegt, ist er grundsätzlich bestandskräftig.