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Achtung, neue Pfändungsfreigrenzen! – So schützen Sie sich vor einer persönlichen Haftung

Die Verbraucherpreise sind in allen Bereichen gestiegen. Da ist es kein Wunder, dass sich der ein oder andere Ihrer Mitarbeiter finanziell übernimmt und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Wissen die Gläubiger, dass Sie der Arbeitgeber sind, dauert es dann nicht mehr lange, bis Ihnen die Lohnpfändung ins Haus flattert. Der pfändungsfreie Teil, den Ihr Mitarbeiter immer behalten kann, wurde zum 1.7.2024 erhöht. Wie Sie bei einer Lohnpfändung vorgehen, um sich selbst vor einer Doppelzahlung zu schützen, stelle ich Ihnen anhand einer Arbeitslohnpfändung der Finanzverwaltung vor.

Markus Kahr

26.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Ab Pfändungszugang dürfen Sie nur den pfändungsfreien Lohnanteil auszahlen

Hat Ihr Mitarbeiter seine Steuernachzahlung nicht geleistet und auch die Mahnungen nicht beachtet, wird der Erhebungsbezirk aktiv. Ihnen wird eine Pfändung zugestellt. Am Empfang übergibt der Postzusteller einen gelben Umschlag, der die Pfändungsverfügung enthält. Gleichzeitig notiert er auf der ebenfalls gelben Zustellungsurkunde den Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) und den Namen des Mitarbeiters, dem er den Briefumschlag ausgehändigt hat. Diese Zustellungsurkunde geht zurück an das Finanzamt und dokumentiert, wann Ihnen die Pfändung zugestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie an Ihren Mitarbeiter nur Beträge innerhalb der Pfändungsfreigrenze auszuzahlen.

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