Ab Pfändungszugang dürfen Sie nur den pfändungsfreien Lohnanteil auszahlen
Hat Ihr Mitarbeiter seine Steuernachzahlung nicht geleistet und auch die Mahnungen nicht beachtet, wird der Erhebungsbezirk aktiv. Ihnen wird eine Pfändung zugestellt. Am Empfang übergibt der Postzusteller einen gelben Umschlag, der die Pfändungsverfügung enthält. Gleichzeitig notiert er auf der ebenfalls gelben Zustellungsurkunde den Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) und den Namen des Mitarbeiters, dem er den Briefumschlag ausgehändigt hat. Diese Zustellungsurkunde geht zurück an das Finanzamt und dokumentiert, wann Ihnen die Pfändung zugestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie an Ihren Mitarbeiter nur Beträge innerhalb der Pfändungsfreigrenze auszuzahlen.
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