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Achtung: In diesem speziellen Fall müssen Sie mit einem Verspätungszuschlag rechnen
Die Spielregeln sind eigentlich bekannt: Geben Sie eine Steuererklärung zu spät ab, erhebt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag. Doch gilt das auch bei einer reinen Feststellungserklärung, bei der die Höhe der festgesetzten Steuer nicht mal der zuvor geleisteten Vorauszahlung entspricht? Die eindeutige Antwort auf diese Frage hat jetzt der BFH gegeben (Urteil vom 26.3.2026, Az. IV R 29/23, veröffentlicht am 7.5.2026).
Timm Haase
05.06.2026
·
1 Min Lesezeit
Wann ein Verspätungszuschlag erhoben wird
Ein Verspätungszuschlag wird nach § 152 AO erhoben, wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß beim Finanzamt einreichen. Dabei wird grundsätzlich zwischen einer Kann-Regelung (Ermessen des Finanzamts) und einer Muss-Regelung (zwingende Festsetzung) unterschieden.
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