In den Hochphasen der Corona-Pandemie gab es befristete Übergangsregelungen, die den grenzüberschreitend Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erleichtert haben. Mit deren Auslaufen im Sommer 2022 war eine Rückkehr zu bürokratisch aufwendigen Regelungen verbunden, die insbesondere für viele Beschäftigte aus Nordrhein-Westfalen erhebliche Unsicherheiten bedeuteten.
Die nun angekündigte Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat – also z. B. in den Niederlanden – erbracht worden.