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Ab 2027 ändert sich die Besteuerung von Matrosen auf Schiffen, die unter deutscher Flagge fahren
Das Bundesministerium der Finanzen ändert ab 1.1.2027 seine Rechtsauffassung, was die Besteuerung von Matrosen betrifft. Das Schreiben stellt klar, dass für steuerliche Zwecke die Arbeit auf einem Schiff unter deutscher Flagge auf hoher See nicht mehr als im Inland ausgeübt gilt. Dies hat gravierende Folgen für den Arbeitslohn, den der Matrose für seine Tätigkeit auf dem Schiff erhält (BMF-Schreiben vom 6.7.2026, Az. IV B 6 - S 2300/00151/004/111, DOK: COO.7005.100.3.15200239).
Markus Kahr
09.08.2026
·
1 Min Lesezeit
Matrosen sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig
Hat Ihr Arbeitnehmer keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist er hier nur beschränkt steuerpflichtig, sofern er inländische Einkünfte erzielt. Einkünfte gelten als inländisch, wenn sie einen steuerlichen Bezug zu Deutschland haben, beispielsweise wenn die vergütete Tätigkeit im Inland ausgeübt wird. Einkünfte ohne Inlandsbezug werden in Deutschland im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nicht besteuert.
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