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#2: Kinderbetreuung ja, Freizeit nein. Was Eltern und Arbeitgeber steuerlich nutzen können

Wenn Sie als Unternehmer Kinder haben oder Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen möchten, stellt sich regelmäßig die Frage: Welche Aufwendungen für Ferienfreizeiten, Sportcamps oder andere Angebote mit Betreuungsanteil sind steuerlich begünstigt? Lesen Sie hier, welche Kosten sich steuerlich auswirken.

Jörg Wilde

05.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Betreuungsleistungen für die Kinder können steuerlich gefördert werden

Der BFH hat sich Anfang des Jahres klar positioniert: Nur echte Betreuungsleistungen sind steuerlich begünstigt. Mit Urteil vom 23.01.2025 (III R 33/24) hat das Gericht bestätigt, dass Freizeitangebote wie Ferienfreizeiten, Sportcamps oder Erlebniswochen selbst dann nicht als Kinderbetreuungskosten abziehbar sind, wenn sie unter Aufsicht stattfinden. Maßgeblich ist allein der inhaltliche Schwerpunkt: Stehen Spiel, Spaß und Erholung im Vordergrund, fehlt es an der für den Sonderausgabenabzug erforderlichen Betreuung im engeren Sinne.

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