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Geschäft mit der Schweiz? Welche Änderungen in der schweizerischen Mehrwertsteuer ab 2025 auf Sie zukommen

Die Schweiz gilt als Drittland, da sie nicht der EU angehört. Damit gelten auch die Mehrwertsteuersystemrichtlinien nicht für die Schweizer Kantone. Nun plant die Schweiz einige Änderungen und Annäherungen an das europäische Mehrwertsteuerrecht. Erfahren Sie, was Sie künftig insbesondere bei Geschäftsbeziehungen in die Schweiz beachten sollten.

Ann-Christin Hütte

28.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Lieferungen und Leistungen in die Schweiz/von der Schweiz als Umsätze in einem Drittland zu werten. Wo Sie in Frankreich oder Italien bei einem Umsatz von der Vereinfachung des Reverse-Charge-Verfahrens profitieren, um nicht den umsatzsteuerlichen Registrierungspflichten im Ausland ausgesetzt zu sein, müssen Sie bei Umsätzen mit schweizerischen Unternehmen das schweizerische Steuerrecht genau kennen. Zum 1.1.2025 plant die schweizerische Steuerverwaltung die Änderung des dort geltenden revMWSTG (Teilrevidiertes Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer) im Bereich der Warenlieferungen über elektronische Online-Plattformen sowie den Anstieg des Mehrwertsteuersatzes. Bereits am 9.7.2024 hat die sogenannte „Eidgenössische Steuerverwaltung“ der Schweiz einen Entwurf zur Besteuerung von Online-Plattformen veröffentlicht. In Zukunft sollen solche Plattformen, die online eine direkte Schnittstelle/Kontakt zwischen Kunde und Verkäufer/Anbieter bereitstellen, die Mehrwertsteuer (unter gewissen Voraussetzungen) auf den durch die Plattform ermöglichten Verkauf schulden. In der EU existiert bereits seit Mitte 2021 eine entsprechende Regelung für den Onlinehandel.

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