Sie haben ein Anliegen oder eine Frage, die hier noch nicht beantwortet wird? Kontaktieren Sie uns gerne unter:
redaktion@steuerprofis.de
Ausgabe 1 | KW 1 2024
E-Firmen-Pkw: Der Höchstbetrag sinkt Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde die Höchstgrenze für E-Fahrzeuge, bei der Sie nur ¼ des Listenpreises besteuern, herabgesetzt. So rechnen Sie im Jahr 2024.
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
Oder in einem neuen Ordner speichern
Möchten Sie diesen Favoriten wirklich entfernen?