U 64 Umsatzsteuer, Kleinunternehmer
Wer von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung profitiert Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet grundsätzlich 2 Arten von Unternehmern: umsatzsteuerliche Unternehmer, die auf ihre Umsätze Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, sofern es keine spezielle Steuerbefreiung […]
Wer von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung profitiert
Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet grundsätzlich 2 Arten von Unternehmern:
- umsatzsteuerliche Unternehmer, die auf ihre Umsätze Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, sofern es keine spezielle Steuerbefreiung für ihre Umsätze gibt, und
Kleinunternehmer, bei denen das Finanzamt die geschuldete Umsatzsteuer auf inländische Lieferungen und sonstige Leistungen nicht erhebt. Im Gegenzug können sie auch keine Vorsteuerbeträge geltend machen.
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