U 64 Umsatzsteuer, Kleinunternehmer

Wer von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung profitiert Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet grundsätzlich 2 Arten von Unternehmern: umsatzsteuerliche Unternehmer, die auf ihre Umsätze Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, sofern es keine spezielle Steuerbefreiung […]

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Wer von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung profitiert

Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet grundsätzlich 2 Arten von Unternehmern:



  • umsatzsteuerliche Unternehmer, die auf ihre Umsätze Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, sofern es keine spezielle Steuerbefreiung für ihre Umsätze gibt, und



  • Kleinunternehmer, bei denen das Finanzamt die geschuldete Umsatzsteuer auf inländische Lieferungen und sonstige Leistungen nicht erhebt. Im Gegenzug können sie auch keine Vorsteuerbeträge geltend machen.
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